Absage wegen Coronavirus: Wer trägt die Kosten?

Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf den deutschen Messekalender. Zahlreiche Messen wurden abgesagt oder verschoben, um die Ausbreitung des neuartigen Virus zu verhindern. Betroffen sind u. a. die ITB in Berlin, die Leipziger Buchmesse und das OMR Festival in Hamburg. Wenn eine Messe abgesagt wird, hat das negative Folgen für Messebauer und Hotelbetreiber. Doch wer übernimmt die Kosten für Messen, die wegen des Coronavirus abgesagt werden müssen?

Wenn eine Messe offiziell abgesagt wird, muss laut dem AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft – der Vertrag unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen rückabgewickelt werden. Das hat zur Folge, dass in der Regel bereits bezahlte Beträge wie Standkosten erstattet werden. Für die Ausfälle der Messeveranstalter kommt jedoch niemand auf. Die Kosten für bereits bezahlte Hotel und Flug- oder Bahntickets werden selten zurückerstattet.

Darf eine Messe wegen einer behördlichen Anordnung nicht durchgeführt werden, liegt ein Fall höherer Gewalt vor, den niemand zu vertreten hat und für den in Folge auch niemand haftet. Die aktuellen Absagen und Verschiebungen kommen in den meisten Fällen der höheren Gewalt sehr nahe, weil eine gegenwärtige Durchsage faktisch, technisch und/oder wirtschaftlich fast unmöglich ist. Auch dann gibt es keinen eindeutigen Schuldigen, sondern es ist immer der Einzelfall zu betrachten.